|
|
|
Zum Thema Abmeldungen und Briefverlängerungen: Das Fahrzeug gilt nunmehr erst nach Ablauf von 18 Monaten seit der vorübergehenden Stilllegung als endgültig aus dem Verkehr gezogen. Eine Fristverlängerung eines KFZ-Briefs ist aufgrund dieser Änderung nicht mehr zulässig. Diese Änderung für Abmeldungen ist seit 1. August 2000 gültig. |
|
Senden Sie E-Mail mit Fragen oder Kommentaren zu dieser Website an: KFZ-Zulassungsdienst-LHR@t-online.de
|