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 Zum Thema Abmeldungen und Briefverlängerungen:

Das Fahrzeug gilt nunmehr erst nach Ablauf von 18 Monaten seit der vorübergehenden Stilllegung als endgültig aus dem Verkehr gezogen.

Eine Fristverlängerung eines KFZ-Briefs ist aufgrund dieser Änderung nicht mehr zulässig. 

Diese Änderung für Abmeldungen ist seit 1. August 2000 gültig.

 

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Stand: 13. September 2006